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gilt das Konservative und ziemlich strenge Immigrationsgesetz (№ 45 vom 6. Mai 1965) über die Kontrolle über die Ausländer und in Island. Er verbietet die Einfahrt ins Land auf die Arbeit in einer beliebigen Qualität den ausländischen Bürger, die nicht vorläufig bekommenen darauf des Einverständnisses haben, das heißt die Einladungen des Arbeitgebers und der Lösung der entsprechenden Behörden. ankommende in Island andernfalls Ausländer werden aus dem Land sofort aus dem Flughafen vertrieben.
vom Gesetz über dem Aufenthalt und dem Aufenthalt der Ausländer vom 26. März 1931 und der Verordnung des Bundesrates über die Beschränkung der Zahl der Arbeiter vom 6. Oktober 1986 wird der Aufenthalt der Ausländer in der Schweiz reguliert. entsprechend dem Artikel 7 wird die Lösung auf die Arbeit dem Ausländer nur ausgegeben, falls der Arbeitgeber die Möglichkeit nicht hat, die ihm nötige Arbeitskraft auf dem lokalen Markt zu mieten. Die Ausnahme wird (Art. 9-11) nur für die Praktikanten entsprechend den zwischenstaatlichen Abkommen vorgesehen. Der Bundesrat (Art. 12) stellt die Quote auf den Aufenthalt in der Schweiz die ausländischen Arbeiter nach drei Kategorien periodisch fest: auf ein Jahr für die Personen, die zu diesem Ziel zum ersten Mal einfahren; für die Saisonarbeiter; auf den kurzfristigen Aufenthalt.
wird der Massennebenfluss der Arbeitskraft aus Russland zu die Schweiz ausgeschlossen, da der Arbeitgeber entsprechend dem Artikel 8 der angegebenen Verordnung verpflichtet ist, die Miete der Arbeitskraft in erster Linie an den Stellen ihres traditionellen Satzes (in den Ländern - die Mitglieder der EG, der Türkei, Jugoslawiens zu erzeugen). Ausnahme ist möglich, laut dem Artikel 42, falls es sich um die hochqualifizierte Arbeitskraft oder andere besonderen Fälle, zum Beispiel, für die Bürger der sich entwickelnden Länder, die in der Schweiz im Rahmen der Programme der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit ankommen handelt.
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