befinden Sie sich: die RUSSISCHE Gesetzgebung Und die Arbeitsmigration
Leider, bei den Lücken der Gesetzgebung und nur dem eingestellten System der Lizenzierung erwiesen sich die russischen Bürger als die Opfer der Machenschaften verschieden ' der Firmen ', nicht habend keiner Vereinbarung von den Organen nach dem Werk und der Beschäftigung manchmal. Lizenzierung der vermittelnden Tätigkeit, die entsprechend dem Gesetz der Russischen Föderation ' Über den Orts-, regionalen Rat der Volksabgeordneten verwirklichen und der Orts-, regionalen Verwaltung ' vom 5. März 1992 die territorialen Organe der exekutiven Gewalt hat die einzige Aufgabe: jene Firmen zu bestimmen, die die Erledigung der Abfahrt der russischen Bürger auf die Arbeit ins Ausland wirklich anvertrauen können. für die Zuverlässigkeit sind vor allem die Bürger interessiert, dafür ist auch der Russische Staat interessiert. Für die Zuverlässigkeit der Vermittler sind auch unsere ausländischen Partner interessiert. Die Zahl der vermittelnden Organisationen wird nicht reglementiert. Zum Beispiel, auf den Philippinen ausfahrend auf die Arbeit außer den Philippinern - nimmt ihre Gesamtzahl über 470 Tausend Menschen - an der Erledigung bis zu 700 vermittelnden Organisationen teil. Die Organisation kann das Erhalten der Lösung auf die vermittelnden Dienstleistungen, wenn sie über die gehörige planmäßige und materiell-technische Basis verfügt, von den Fachkräften der entsprechenden Qualifikation, Narabotannym von der Erfahrung in der nahen Sphäre - den internationale Tourismus beanspruchen, hat die wissenschaftlichen Nutzungsdauern, das informazionno-Computersystem, der Möglichkeit der Vorbereitung und der Umschulung, der sprachlichen Ausbildung u.a.m.
von der vordringlichsten Aufgabe des russischen Ministeriums des Werkes ist die Durchführung der Konsultationen und der Verhandlungen mit den Staaten, in die der meiste Strom der Arbeitskraft aus der Russischen Föderation möglich ist, vor allem mit den westeuropäischen Ländern, die Länder Östlich und Mitteleuropas nebenan der Länder der traditionellen Immigration, den Beitritt an die vielseitigen Abkommen und den Schluss der zweiseitigen Abkommen für die Heranziehung und die Nutzung des Werkes der russischen Staatsbürger in diesen Ländern, die Bedingungen ihrer Sozialfürsorge und der Regulierung der übrigen Probleme der Lebenstätigkeit meinend.
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