befinden Sie sich: die MATERIELLE Stimulierung der Migranten Zur Rückführung NACH HAUSE
sah Eine der Arten der Programme, die auf die Repatriierung der Immigranten gerichtet sind, die Überlassung den Ausländer der materiellen Hilfe vorbehaltlich der endgültigen Abreise aus dem Land vor. in 1973-1974 Jahren wurde das Projekt der Finanzkompensation bei der Repatriierung von der föderalen Regierung Deutschlands besprochen. Im Verlauf der Diskussion haben sich die Divergenzen in einigen Hauptfragen, unter anderem anlässlich dessen gezeigt, welche Kriterien bei der Überlassung der Auszahlungen, auf Kosten von welchen Mitteln zugrunde gelegt sein sollen, die Finanzierung der Programme zu verwirklichen. da ersahen die amtlichen Personen den direkten Zusammenhang zwischen dem hohen Niveau der Arbeitslosigkeit der lokalen Bevölkerung und der Anwesenheit der ausländischen Arbeitskraft, so boten einige ihnen an, die Hilfe nur den Ausländer, die in jenen Zweigen und die Bezirke beschäftigt sind zu gewähren, in die das besonders hohe Niveau der Arbeitslosigkeit bemerkt wird. Die Finanzierung der materiellen Auszahlungen wird es angenommen, auf Kosten von den Abführungen der Arbeiter-Migranten in den Fonds der Sozialfürsorge, sowie auf Kosten vom Teil der Mittel aus dem Fonds der Arbeitslosenunterstützungen zu verwirklichen.
In Zusammenhang mit den in der Regierung entstehenden Differenzen war die materielle Hilfe in der BRD seit Mai 1975 und jenes nur in einigen Betrieben eingeführt. Nach einem der Programme festgestellt, übernommen auf dem Autowerk in Chejlbron-nicht (die Erde Baden-Württemberg), wurde erstreckte sich die Summe der Auszahlungen den Ausländer in Höhe von 8 Tausend Marken, oder ungefähr 75% der jährlichen Arbeitslosenunterstützung, und auf die Arbeiter aus den Ländern, die nicht in die EU eingehen. Ergebnisse des Programms haben sich mehr als bescheiden erwiesen. Die Unterstützungen hat nur neben 2 Tausend Arbeiter aus der Türkei, Griechenlands, Jugoslawiens ausgenutzt.
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