befinden Sie sich: die RUSSISCHE Gesetzgebung Und die Arbeitsmigration
Für die zivilisierte Verwirklichung des Rechtes der russischen Staatsbürger auf die berufliche Arbeit im Ausland muss man den Komplex der Probleme des politischen, sozial-ökonomischen, juristischen und planmäßigen Charakters entscheiden. Früher, unter den Bedingungen der Existenz ' des eisernen Vorhanges ', existierte der Begriff der Arbeitsmigration für die sowjetischen Bürger nicht. Die Abfahrten auf der Vertragsgrundlage in die sich entwickelnden Länder verwirklichten sich tatsächlich im Rahmen der internationalen Hilfe. Wurde die Notwendigkeit der Bildung des sicheren Systems des sozialen Schutzes solche arbeitend im Laufe ihrer Arbeit im Ausland und nach der Rückkehr zu Russland ignoriert. Die Bildung solchen Systems und die Bildung auf dieser Grundlage des Mechanismus der wirksamen Verwaltung der Prozesse der Abfahrt auf die Arbeit werden in bedeutendem Grade zulassen, die negativen Folgen der Arbeitsmigration wie für den Staat, als auch für die Bürger zu schwächen. Und die negativen Folgen der äusserlichen Arbeitsmigration ist, einschließlich nicht in die letzte Reihe verbunden mit ' vom Ausfließen der Verstände '.
Entsprechend der internationalen Praxis die planmäßige Infrastruktur für die praktische Realisierung des Rechtes auf die Arbeit im Ausland bilden das Ministerium des Werkes und das System seiner Institutionen. Im russischen Ministerium des Werkes ist der Dienst für die äusserliche Arbeitsmigration dazu geschaffen. Ihre Hauptaufgaben sind die Durchführung der Maße, die auf den sozialen Schutz und die Versorgungen der Wirtschaftsgarantien und die juristischen Rechte der Bürger gerichtet sind, arbeitend im Ausland, die Koordination der Tätigkeit der lokalen Organe nach dem Werk und der Beschäftigung, öffentlicher und anderer Organisationen für die Fragen der äusserlichen Arbeitsmigration, die Durchführung der Konsultationen mit den kompetenten Organen der interessierten Länder und die Vorbereitung entsprechend zwei- und der vielseitigen Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem vorliegenden Gebiet, sowie die konsultativ-informative Hilfe den Bürger, die auf die Arbeit ins Ausland ausfahren.
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