befinden Sie sich: die RUSSISCHE Gesetzgebung Und die Arbeitsmigration
kann sich die Praktische Lösung der Fragen, die mit der Vorbereitung auf die Abfahrt der Bürger auf die Arbeit für die Grenze und von ihrer Arbeitsbeschaffung verbunden sind, von den nichtstaatlichen vermittelnden Organisationen, den Agenturen, den Firmen unter Kontrolle der staatlichen Organe nach dem Werk und aufgrund der Lizenzierung ihrer Tätigkeit verwirklichen, was den Anforderungen der internationalen Konventionen in dieser Hinsicht entspricht. In der Anlage 1 zur Konvention wird der Verschwender über arbeitend-Migranten № 97 gesagt: ' Da wird es von der Gesetzgebung des Landes oder den zweiseitigen Abkommen erlaubt, die Operationen nach der Anwerbung, der Erledigung der Abfahrt und der Bestimmung auf die Arbeit der Migranten können erzeugt werden:
) dem vermuteten Mieter oder der Person, die befindend bei ihm im Dienst und von seinem Namen bei der Bedingung gilt, wenn es in den Interessen des Migranten, des Erhaltens der Lösung von den kompetenten Behörden und unter ihrer Kontrolle notwendig ist;
) den privaten Agenturen, die auf diese vorläufige Lösung der kompetenten Behörden jenen Territoriums bekamen, auf denen die gegebenen Operationen, für jene Fälle und bei der Beachtung der Bedingungen erzeugt werden sollen, die vorgesehen werden können:
1) der Gesetzgebung des vorliegenden Territoriums oder
2) dem Abkommen, das zwischen den kompetenten Machtorganen des Territoriums der Emigration oder von einer beliebigen Institution geschlossen ist, geschaffen entsprechend dem internationalen Vertrag, einerseits, und den kompetenten Machtorganen des Territoriums der Immigration - mit anderem ' (Art. 3).
In diesem Dokument wird betont, dass jede Person, die zu die Geheim- oder ungesetzliche Immigration beiträgt, der entsprechenden Strafe (Art. 8) unterliegt.
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